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FAQs

Häufige Fragen

Existenzsicherndes Einkommen und Fairtrade-Referenzpreise (LIRP)

Was ist ein existenzsicherndes Einkommen?

Ein existenzsicherndes Einkommen ist ein Einkommen, das einem ländlichen Haushalt einen angemessenen Lebensstandard für alle Mitglieder ermöglicht – einschließlich Nahrung, Unterkunft, Kleidung, Gesundheitsversorgung, Schulbildung der Kinder und einer Rücklage für Notfälle.

Was ist ein Referenzpreis für ein existenzsicherndes Einkommen (Living Income Reference Prices, LIRP)? 

Ein Referenzpreis für ein existenzsicherndes Einkommen ist der Preis, der Bäuerinnen und Bauern gezahlt werden muss, damit sie bei rentabler Anbaufläche und nachhaltigen Erträgen in der Lage sind, nachhaltig zu wirtschaften, Investitionen zu tätigen und ein existenzsicherndes Einkommen zu erzielen.

Warum hat Fairtrade Referenzpreise für ein existenzsicherndes Einkommen festgelegt? 

Ein menschenwürdiger und nachhaltiger Lebensunterhalt für Bäuerinnen und Bauern sowie für Arbeiter*innen ist ein Kernanliegen für Fairtrade – und ein fundamentales Menschenrecht. Ein stabiler Preis, der Bäuerinnen und Bauern einen angemessenen Lebensstandard ermöglicht, ist entscheidend für die Verwirklichung dieses Ziels. 

Im Rahmen unserer ganzheitlichen Strategie für existenzsichernde Einkommen haben wir ein Referenzpreismodell entwickelt. Es berechnet, welchen Preis Bäuerinnen und Bauern erhalten müssen, um in Kombination mit weiteren Faktoren, konkrete Fortschritte hin zu einem existenzsichernden Einkommen zu ermöglichen.

In enger Zusammenarbeit mit wichtigen Stakeholdern, darunter Produzent*innen und Handelspartner, haben wir 2018 die ersten Referenzpreise für Kakao eingeführt, gefolgt von Vanille, Kaffee, Nüssen, Orangen und weiteren Produkten.

Fairtrade ist das einzige Zertifizierungssystem, das Referenzpreise für existenzsichernde Einkommen fest in seiner Strategie verankert hat und menschenwürdige Lebensbedingungen konsequent in den Mittelpunkt stellt. Zugleich dienen unsere Referenzpreise auch außerhalb von Fairtrade als Orientierung für Unternehmen, die ihrer Verantwortung für existenzsichernde Einkommen gerecht werden möchten.

Die Festlegung der Preise ist jedoch nur der erste Schritt. Gemeinsam mit engagierten Marken und Retailpartnern arbeiten wir an der praktischen Umsetzung und schaffen zugleich weitere Voraussetzungen für existenzsichernde Einkommen. Monitoring und Evaluation spielen dabei eine wichtige Rolle: Sie helfen uns, Fortschritte messbar zu machen und zu verstehen, was wirkt. Erste Ergebnisse aus Pilotprojekten finden Sie in unserem aktuellen Fortschrittsbericht (Englisch).

Was ist der Unterschied zwischen einem Fairtrade-Mindestpreis und einem Referenzpreis für ein existenzsicherndes Einkommen?

Die beiden Preismodelle erfüllen unterschiedliche Zwecke.

Fairtrade-Mindestpreise dienen Bäuerinnen und Bauern als Schutzmechanismus vor extremen Preiseinbrüchen. Sie sind für alle Fairtrade-Verkäufe verbindlich und orientieren sich an den Kosten einer nachhaltigen Produktion. Bei der regelmäßigen Überprüfung und Anpassung dieser Preise bezieht Fairtrade eine Vielzahl von Interessengruppen ein, darunter Bäuerinnen und Bauern, Kooperativen, Unternehmen und Fachleute. Die endgültige Entscheidung über Preis- und Prämienänderungen trifft das Fairtrade-Standard-Komitee, das gleichwertig mit Produzent*innen und Handelsvertreter*innnen besetzt ist. Fairtrade-Mindestpreise und Fairtrade-Prämien haben es vielen Bäuerinnen und Bauern ermöglicht, auch in Zeiten von Preiskrisen wirtschaftlich zu überleben – doch viele von ihnen erzielen noch immer kein existenzsicherndes Einkommen.

Der Fairtrade-Referenzpreis für ein existenzsicherndes Einkommen gibt an, was eine durchschnittliche Bäuer*innenfamilie erhalten muss, um ein existenzsicherndes Einkommen erzielen zu können. Dabei werden Faktoren wie die durchschnittliche Haushaltsgröße, eine tragfähige Betriebsgröße, ein realistisches und nachhaltiges Produktivitätsniveau sowie die notwendigen Investitionen zur Erreichung des Zielertrags und zur Zahlung existenzsichernder Löhne an Arbeitskräfte berücksichtigt. Die Referenzpreise für existenzsichernde Einkommen sind freiwillige Selbstverpflichtungen für Unternehmen, die mehr Verantwortung für existenzsichernde Einkommen in ihren Lieferketten übernehmen möchten.

Mein Unternehmen möchte auf existenzsichernde Einkommen in unseren Lieferketten hinarbeiten. Wo fangen wir an?

Unternehmen können zusammen mit Fairtrade und den Produzentenorganisationen Projekte entwickeln, um Referenzpreise für existenzsichernde Einkommen umzusetzen und das Einkommen der Bäuerinnen und Bauern durch weitere Maßnahmen zu verbessern. Neben der Zahlung von Fairtrade-Referenzpreisen benötigen Bäuerinnen und Bauern vor allem Planungssicherheit durch langfristige Abnahmeverpflichtungen. Nur so können sie in ihre Betriebe investieren und nachhaltige Produktivitätsniveaus erreichen. Auch für Produzentenorganisationen ist dies entscheidend, um Angebot und Nachfrage besser zu managen und Überproduktion zu vermeiden.

In gemeinsamen Projekten mit Unternehmen und Produzentenorganisationen geht Fairtrade auch weitere wichtige Faktoren für existenzsichernde Einkommen an, etwa Produktivitätssteigerung, Einkommensdiversifizierung und mehr.

Existenzsichernde Einkommen für Bäuerinnen und Bauern können nur durch gemeinsames Handeln innerhalb der gesamten Branche erreicht werden. Wir freuen uns, wenn interessierte Unternehmen mit uns Kontakt aufnehmen.

Einzelheiten zu den Preisen und deren Bezahlung

Warum wird der Referenzpreis für ein existenzsicherndes Einkommen auf Ab-Hof-Ebene festgelegt, während der Fairtrade-Mindestpreis auf Exportebene ("Free on Board", FOB) definiert ist?

Der Fairtrade-Mindestpreis gilt für Transaktionen zwischen Bauernkooperativen und Händlern am Ort der Ausfuhr (bekannt als "Free on Board" oder FOB). Das bedeutet, er berücksichtigt Kosten wie Transport zum Hafen und anfallende Ausfuhrsteuern. Fairtrade-Mindestpreise werden in US-Dollar festgelegt. Der Fairtrade-Referenzpreis für ein existenzsicherndes Einkommen richtet sich danach, was ein einzelner Bauer oder eine einzelne Bäuerin beim Verkauf eines Produkts erhalten muss, um ein existenzsicherndes Einkommen zu erzielen. Deshalb wird dieser Preis auf Ab-Hof-Ebene („farm gate“) festgelegt, also der Preis, den Kooperativen ihren Mitgliedern beim Ankauf zahlen. Diese Referenzpreise werden meist in der lokalen Währung angegeben.

Warum setzt Fairtrade den Fairtrade-Mindestpreis nicht einfach auf das Niveau des Referenzpreises für ein existenzsicherndes Einkommen?

Es gibt Zeiten, in denen die Weltmarktpreise auf dem Niveau unserer Referenzpreise für ein existenzsicherndes Einkommen liegen oder diese sogar übersteigen. Das war zum Beispiel 2021 in Kolumbien der Fall, als wir unseren allerersten Referenzpreis für Kaffee aus diesem Land einführten. Die globalen Kakaopreise liegen aktuell über den Referenzpreisen für ein existenzsicherndes Einkommen in Ghana und Côte d’Ivoire. Doch die Preise vieler Produkte sind sehr instabil. Eine Anhebung des Fairtrade-Mindestpreises auf ein FOB-Äquivalent des Referenzpreises für ein existenzsicherndes Einkommen könnte dazu führen, dass Bäuerinnen und Bauern insbesondere in Zeiten sehr niedriger Marktpreise ihre Fairtrade-Verkäufe verlieren – was ihre Lage verschlechtern würde.

In Konsultationen haben Fairtrade-Produzent*innen den Wunsch geäußert, Referenzpreise behutsam einzuführen und zunächst zu beobachten, wie der Markt reagiert, bevor größere Veränderungen umgesetzt werden. Wir setzen uns klar für existenzsichernde Einkommen für Landwirt*innen ein, wissen aber auch, dass dabei die aktuellen Marktbedingungen berücksichtigt werden müssen.

Gleichzeitig ist klar: Ein menschenwürdiges Einkommen für Bäuerinnen, Bauern und Arbeiter*innen ist ein grundlegendes Menschenrecht, und Verbraucher*innen, Marken und Einzelhändler legen immer mehr Wert auf dessen Einhaltung. Deshalb setzen wir auf gemeinsames Lernen und entwickeln Ansätze weiter, die den Branchenstandard anheben und die Zahlung von Referenzpreisen für ein existenzsicherndes Einkommen zur gängigen Praxis zu machen.

Wie wissen Unternehmen, welchen Preis sie den Kooperativen zahlen müssen, um den Referenzpreis für ein existenzsicherndes Einkommen auf Ab-Hof-Ebene zu erreichen? Gibt Fairtrade ein FOB-Äquivalent zum Referenzpreis für ein existenzsicherndes Einkommen an?

Für einige Produkte und Herkunftsländer haben technische Arbeitsgruppen durchschnittliche Betriebs- und Exportkosten von Produzentenorganisationen ermittelt, um ein FOB-Äquivalent zum Referenzpreis festzulegen. Da Produzentenorganisationen jedoch stark unterschiedliche Kostenstrukturen aufweisen – je nach Größe und den angebotenen Dienstleistungen für ihre Mitglieder – empfiehlt Fairtrade, den FOB-Preis direkt mit der jeweiligen Produzentenorganisation abzustimmen, um sicherzustellen, dass alle tatsächlichen Kosten gedeckt sind.

Hinzu kommt, dass Bäuerinnen und Bauern ihre Ernte zu unterschiedlichen Zeitpunkten an ihre Kooperative verkaufen – teils vor, teils nach dem Abschluss eines Vertrags zwischen Kooperative und Käufer. Interne wie externe Marktpreise schwanken täglich. Daher besteht kein direkter Zusammenhang zwischen dem vereinbarten Exportpreis und dem tatsächlich gezahlten Ab-Hof-Preis. Auch Wechselkursschwankungen und andere Faktoren machen es schwierig, einen einheitlichen Umrechnungsfaktor vom Ab-Hof-Preis zum FOB-Preis festzulegen.

Daher gilt: Unternehmen sollten transparent machen, welchen Preis sie zahlen, und davon ausgehen, dass zusätzlich zum Ab-Hof-Referenzpreis für ein existenzsicherndes Einkommen auch Exportkosten gedeckt werden müssen.

Erhalten die Bäuerinnen und Bauern den vollen Referenzpreis für ein existenzsicherndes Einkommen?

Hier ist es wichtig, die Erwartungen realistisch zu halten. Es gibt viele Faktoren, die außerhalb der Kontrolle eines einzelnen Unternehmens liegen. Selbst wenn sich ein Unternehmen verpflichtet, den Referenzpreis für ein existenzsicherndes Einkommen zu zahlen, ist das keine Garantie dafür, dass dieser Betrag vollständig bei den Bäuerinnen und Bauern ankommt. Insbesondere wenn ein Käufer nicht 100 % der Erntemenge einer Kooperative abnimmt, wird die Preisdifferenz meist auf das gesamte Volumen verteilt und dadurch abgeschwächt. Hinzu kommt, dass die Betriebskosten der Kooperativen variieren – je nach Größe, angebotenen Dienstleistungen für ihre Mitglieder, Entfernung zum Hafen und weiteren Faktoren.

Garantiert die Zahlung eines Referenzpreises für ein existenzsicherndes Einkommen, dass Bäuerinnen und Bauern auch tatsächlich ein existenzsicherndes Einkommen erzielen?

Nein. Ein nachhaltiger Preis ist eine entscheidende Voraussetzung für ein existenzsicherndes Einkommen und für viele Kleinbäuerinnen und -bauern die Grundlage, um die nötigen Investitionen zur Optimierung der Produktivität und zur Stärkung der Resilienz ihrer Betriebe zu tätigen. Die Zusage, einen Referenzpreis zu zahlen, schafft Planungssicherheit: Sie gewährleistet den Landwirt*innen eine angemessene Rendite auf ihre Investitionen, ohne dass sie bei den grundlegenden Ausgaben für ihren Haushalt Abstriche machen müssen.

Allerdings reicht der Referenzpreis allein nicht aus, um sicherzustellen, dass Bäuerinnen und Bauern tatsächlich ein existenzsicherndes Einkommen erzielen. Es kommen mehrere Faktoren ins Spiel. Am wichtigsten sind Produktivität und Betriebsgröße. Um mit dem Verkauf einer bestimmten Pflanze ein existenzsicherndes Einkommen zu erzielen, müssen nachhaltige Ertragsniveaus erreicht und eine tragfähige Fläche für den Anbau zur Verfügung stehen.

  • Das Fairtrade-Modell für existenzsichernde Einkommen ist ein ganzheitlicher Ansatz. Es basiert auf realistisch erreichbaren, nachhaltigen Produktivitätszielen und einer Betriebsgröße, die der vollen Arbeitsauslastung eines Haushalts entspricht. Das Nettoeinkommen eines Vollzeit-Betriebs mit nachhaltigem Ertrag würde mindestens einem existenzsichernden Einkommen entsprechen, wenn das Produkt zum Referenzpreis verkauft wird.
  • Die Bäuerinnen und Bauern sind selbst dafür verantwortlich, nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken umzusetzen, um nachhaltige Zielerträge zu erreichen, vorausgesetzt, sie haben Zugang zu den erforderlichen Betriebsmitteln, technischer Unterstützung und finanziellen Mitteln.
  • Landwirt*innen mit niedrigeren Erträgen erreichen voraussichtlich kein existenzsicherndes Einkommen durch den Verkauf ihrer Ernte. In solchen Fällen sind zusätzliche Maßnahmen zur Steigerung der Produktivität notwendig, insbesondere wenn die Ertragslücke groß ist.
  • Für Kleinbäuerinnen und -bauern mit nicht tragfähiger Betriebsgröße ermöglicht der Referenzpreis ein anteiliges Einkommen entsprechend dem investierten Arbeitseinsatz. Um jedoch ein existenzsicherndes Einkommen zu erzielen, sind in der Regel ergänzende Einkommensquellen erforderlich. Da nicht die gesamte Arbeitskraft der Familie auf dem Hof benötigt wird, steht Zeit für andere Einkommensmöglichkeiten zur Verfügung.

Sollte die Fairtrade-Prämie zusätzlich zum Referenzpreis für ein existenzsicherndes Einkommen gezahlt werden?

Fairtrade empfiehlt, dass die Fairtrade-Prämie weiterhin zusätzlich zum Referenzpreis an die Produzentenorganisation gezahlt wird. So kann die Organisation ihre Mitglieder dabei unterstützen, in die Produktivität der Betriebe und die Qualität des Kaffees zu investieren, Kosten zu senken und Einkommen zu diversifizieren – zum Beispiel durch technische Unterstützung, Darlehen, subventionierte Betriebsmittel und Ähnliches.

Sollten Qualitätsaufschläge (z. B. für Kaffee) zusätzlich zum Referenzpreis für ein existenzsicherndes Einkommen gezahlt werden?

Bestimmte Qualitäten erzielen aufgrund ihrer Art und Eigenschaften höhere Preise auf dem Weltmarkt. Der Fairtrade-Referenzpreis für ein existenzsicherndes Einkommen basiert auf den Lebenshaltungskosten für ein menschenwürdiges Leben sowie den Kosten einer nachhaltigen Produktion bei durchschnittlicher Qualität. Ein hochwertigeres Produkt kann höhere Produktionskosten verursachen, seltener verfügbar oder stärker nachgefragt sein – und dadurch einen höheren Preis erzielen.
Ein entsprechender Aufschlag im Vergleich zum Marktpreis zum jeweiligen Zeitpunkt sollte daher im Rahmen des Vertrags zwischen Käufer und Produzentenorganisation ausgehandelt werden.

Was ist der Unterschied zwischen dem GIZ Living Reference Price Estimator und den Fairtrade-Referenzpreisen für ein existenzsicherndes Einkommen?

Die der Berechnung des Referenzpreises für ein existenzsicherndes Einkommen zugrunde liegende Methodik wurde von Fairtrade International und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) abgestimmt.

Bitte beachten Sie jedoch, dass die Festlegung des Fairtrade-Referenzpreises für ein existenzsicherndes Einkommen einem strengen Prozess der Datenerhebung, -analyse und Stakeholder-Validierung durch Fairtrade International folgt. Der GIZ Living Income Reference Price Estimator bietet stattdessen eine methodisch angepasste Berechnung, deren Qualität stark von den vom Nutzer eingegebenen Daten abhängt.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Festlegung eines Fairtrade-Referenzpreises für ein existenzsicherndes Einkommen einem strengen Prozess der Datenerhebung, -analyse und Validierung durch relevante Akteure unter der Leitung von Fairtrade International folgt. Der GIZ-Rechner hingegen verwendet dieselbe Berechnungslogik, basiert jedoch auf Daten, die von Nutzer*innen eingegeben werden. Deren Qualität kann entsprechend variieren.

GIZ und Fairtrade raten in der Regel davon ab, eigene Referenzpreise in Herkunftsländern zu schätzen, in denen Fairtrade bereits Preise festgelegt hat. Zudem empfehlen wir, Fairtrade International zu kontaktieren, bevor eigene Preise berechnet werden. So kann geprüft werden, ob für das betreffende Land und Produkt bereits ein Preis in Entwicklung ist oder um mögliche Wege zur gemeinsamen Preisentwicklung zu besprechen.

Die GIZ und Fairtrade International raten generell davon ab, eigene Referenzpreise für das Lebenseinkommen in Herkunftsländern zu schätzen, in denen Fairtrade International bereits Preise festgelegt hat. Darüber hinaus wird empfohlen, sich vor der Schätzung eigener Referenzpreise mit Fairtrade in Verbindung zu setzen, um zu erfahren, ob ein Preis für das betreffende Land und das betreffende Produkt derzeit entwickelt wird, und um Möglichkeiten für die Erstellung eines solchen Preises zu besprechen, falls dies nicht der Fall ist.

Berechnung der Referenzpreise für ein existenzsicherndes Einkommen

Wie werden die Referenzpreise für ein existenzsicherndes Einkommen berechnet?

Die Methodik zur Bestimmung von allgemeinen Referenzpreisen und Referenzpreisen auf Anfrage unterscheidet sich: Während erstere auf einem besonders fundierten und robusten Verfahren basieren, kommt bei Letzteren ein pragmatischer und beschleunigter Ansatz zum Einsatz.

Zur Ermittlung allgemeiner Referenzpreise für Kaffee arbeiten wir mit Fairtrade-Bäuerinnen und -Bauern zusammen, um ihre tatsächlichen Betriebsausgaben und Einnahmen zu erfassen. In den Herkunftsländern fanden Fachrunden mit Produzentenvertreter*innen und lokalen Fachleuten statt, um diese Basisdaten gemeinsam mit weiteren Studien und international anerkannten Benchmarks zu analysieren und realistische Zielwerte für die Schlüsselfaktoren des Referenzpreis-Modells zu definieren. Mit diesen Schlüsselfaktoren wurden die Referenzpreise für existenzsichernde Einkommen bestimmt.

Referenzpreise auf Anfrage berechnen wir mithilfe eines beschleunigten Verfahrens zur Bestimmung der spezifischen Werte für jede Preiskomponente. Diese Werte werden anschließend von einer Multi-Stakeholder-Gruppe validiert, um sicherzustellen, dass die resultierenden Preise realistisch und für die Bäuerinnen und Bauern akzeptabel sind. Lesen Sie hier mehr

Warum verwendet Fairtrade nicht die tatsächlichen Produktivitätsniveaus und Betriebsgrößen für die Berechnung der Referenzpreise für existenzsichernde Einkommen?

Das Preismodell basiert auf einem ganzheitlichen Ansatz, der realistische Zielerträge berücksichtigt, die mit nachhaltigen landwirtschaftlichen Methoden erreicht werden können. Der Referenzpreis ist nicht dazu gedacht, eine unzureichende Produktivität auszugleichen. Die Verantwortung liegt auch bei den Bäuerinnen und Bauern, notwendige Maßnahmen umzusetzen, um den angestrebten nachhaltigen Ertrag zu erzielen.

Berücksichtigt Fairtrade nur die Hauptnutzpflanze als Einkommensquelle?

Die Referenzpreise für ein existenzsicherndes Einkommen basieren auf einer wirtschaftlich tragfähigen Anbaufläche für die Nutzpflanze, die die verfügbare Arbeitskraft eines Haushalts vollständig auslastet. Bei einem nachhaltig erreichbaren Ertragsniveau sollte diese Fläche ausreichen, um ein existenzsicherndes Einkommen ausschließlich über diese Pflanze zu erzielen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Fairtrade Monokulturen befürwortet. Im Gegenteil: Diversifizierung ist eine wichtige Strategie zur Erhöhung der Einkommensstabilität. Wird die Hauptnutzpflanze teilweise durch andere Kulturen ersetzt, geht das Modell davon aus, dass diese ähnlich rentabel sind und anteilig zum existenzsichernden Einkommen beitragen.

 

Fairtrade-Referenzpreise für existenzsichernde Löhne (LWRP)

Was ist ein Referenzpreis für existenzsichernde Löhne (Living Wage Reference Price, LWRP)? 

Der Referenzpreis für existenzsichernde Löhne (LWRP) ist der Preis für eine gepackte Kiste Bananen mit 18,14 kg Frischware, der jeweils für ein Bananen erzeugendes Land festgelegt wird. Wird dieser Preis pro verkaufter Kiste gezahlt, erhalten alle Arbeiter*innen der Bananenplantage mindestens einen existenzsichernden Bruttolohn, wie in den Benchmark-Berichten des Anker Research Institute definiert.

Der LWRP dient als Branchenreferenz für Handelspartner, die sich dafür engagieren wollen, dass in ihren Lieferketten ein existenzsichernder Lohn gezahlt wird. Derzeit gibt es Referenzpreise für existenzsichernde Löhne für jedes größere Bananenproduktionsland.

Wie wird der Referenzpreis für existenzsichernde Löhne berechnet? 

Der Referenzpreis für existenzsichernde Löhne ergibt sich aus dem Fairtrade-Mindestpreis plus den zusätzlichen Arbeitskosten, die nötig sind, um die Lücke zwischen dem aktuellen Lohn und einem existenzsichernden Lohn zu schließen.

Werden die zusätzlichen Kosten zur Schließung der Lohnlücke zum Fairtrade-Mindestpreis ab Werk hinzugerechnet, ergibt sich der Ab-Werk-Referenzpreis (Ex Works LWRP). Erfolgt die Berechnung auf Basis des Mindestpreises auf Exportebene (FOB), ergibt sich der Export-Referenzpreis (FOB LWRP).

Welche methodischen Überlegungen fließen in die Berechnung des Referenzpreises für existenzsichernde Löhne ein?

Der Referenzpreis für existenzsichernde Löhne wurde unter Berücksichtigung folgender Faktoren berechnet:

  • Berücksichtigung der derzeit üblichen Löhne der Arbeiter*innen
  • Erhöhung der Löhne von Arbeiter*innen auf das Niveau des Brutto-Referenzwerts für einen existenzsichernden Lohn, sollten diese darunter liegen
  • Einhaltung der gesetzlichen Sozialabgaben
  • Berücksichtigung der Arbeitskräfte auf Grundlage von Vollzeitäquivalenten, wobei die gesetzlich zulässige Höchstzahl von Arbeitstagen und die Anker-Methode als Referenz dienen
  • Berücksichtigung der aktuellen Betriebskosten wie Dienstleistungen, Betriebsmittel, Materialien usw., ausgenommen Arbeitskosten
  • Berücksichtigung der insgesamt von der Plantage produzierten verpackten Kartons
  • Berücksichtigung einer Gewinnmarge von 10 % der Kosten ab Werk
  • Berücksichtigung von Sachbezügen in Höhe von 10 % des Netto-Referenzwerts für existenzsichernde Löhne für die Berechnung der im Jahr 2024 gültigen LWRPs. Im Laufe des Jahres 2024 hat Fairtrade Daten zu den von Arbeiter*innen erhaltenen Sachbezügen erhoben, um die LWRPs für das Jahr 2025 zu berechnen.
    Keine Berücksichtigung zusätzlicher Beiträge wie Fairtrade-Prämien, Boni usw.

Welche Berechnungen sind erforderlich, um die Arbeitskosten zu ermitteln?

Angestellte Arbeiter*innen erhalten Grundlöhne und zusätzlich gesetzliche sowie weitere Leistungen.
Die Arbeitskosten ergeben sich aus der Summe von:

Grundlöhne + gesetzliche Leistungen + sonstige Leistungen = Arbeitskosten

Welche Berechnungen sind erforderlich, um die zusätzlichen Arbeitskosten zu ermitteln?

Die zusätzlichen Arbeitskosten sind die Kosten zum Schließen der Lohnlücke der Arbeiter*innen, die unter dem Referenzwert für einen existenzsichernden Lohn verdienen. Sie werden berechnet, indem man zur Lohnlücke die Kosten der vom Arbeitgeber zu zahlenden gesetzlichen Leistungen aufrgund der Lohnlücke hinzufügt:

Lohnlücke + gesetzliche Leistungen = zusätzliche Arbeitskosten

Welche Daten werden für die oben genannten Berechnungen verwendet?

Die Datenquellen, die zur Berechnung des Referenzpreises für existenzsichernde Löhne (sowie des Fairtrade-Mindestpreises) verwendet werden, sind:

a) Validierte Produktionskostendaten, die von der Fairtrade-Abteilung für Standards und Preise erhoben wurden,
b) Von Plantagen gemeldete Fairtrade-Lohndaten zur Einhaltung der Anforderung 3.1.4 der Frischobst-Standards für Lohnarbeit (Fresh Fruit Standards for Hired Labour)
c) Die Brutto-Referenzwerte für existenzsichernde Löhne des Anker Research Institute, aktualisiert für denselben Analysezeitraum.

Was ist der Differentialbetrag zu existenzsicherndem Lohn (Living Wage Differential, LWD)?

Der Differentialbetrag zu existenzsicherndem Lohn (LWD) ist der Betrag, den ein Handelspartner zusätzlich zum Fairtrade-Mindestpreis zahlt. Wird er auf alle verkauften Kartons angewendet, stellt er sicher, dass alle Arbeiter*innen einer Bananenplantage mindestens den Brutto-Referenzlohn gemäß der Anker-Methodologie erhalten.

Wie wird der Differentialbetrag zu existenzsicherndem Lohn (LWD) berechnet?

Der LWD ergibt sich aus der Summe der zusätzlichen Arbeitskosten (bestehend aus der Lohnlücke und den gesetzlichen Leistungen) und dem Fairtrade-Mindestpreis.

Was ist der Fairtrade-Differentialbetrag zu existenzsicherndem Lohn (LWD)?

Der Fairtrade-Differentialbetrag zu existenzsicherndem Lohn (LWD) ist der Betrag, den ein Handelspartner zusätzlich zum Fairtrade-Mindestpreis und zur Fairtrade-Prämie zahlt. Ziel ist es, dass jede unter Fairtrade-Bedingungen gekaufte Bananenkiste einen Beitrag zur Schließung der Lohnlücke leistet, gemäß der Anker-Methodologie. Der LWD ist ein freiwilliger Beitrag und richtet sich anteilig nach dem Fairtrade-Volumen des jeweiligen Handelspartners.

Wie wird der Fairtrade-Differentialbetrag berechnet?

Der Fairtrade-Differentialbetrag zu existenzsicherndem Lohn (LWD) wird berechnet, indem die gezahlte Fairtrade-Prämie (bis zu 0,30 USD pro Karton) vom Differentialbetrag zu existenzsicherndem Lohn (LWD) abgezogen wird.

Wie unterscheidet sich der Referenzpreis für existenzsichernde Löhne vom Fairtrade-Mindestpreis?

Der Fairtrade-Mindestpreis ist ein Sicherheitsnetz, das Produzent*innen vor Preisschwankungen schützt und ihnen mehr Stabilität bietet. Er ist der Mindestbetrag, den ein Käufer an eine Produzentenorganisation zahlen muss, um die Fairtrade-Standards zu erfüllen. Zwar berücksichtigt der Mindestpreis die aktuellen Lohnkosten sowie die Zahlung des Fairtrade-Basislohns, jedoch deckt er nicht die zusätzlichen Arbeitskosten, die erforderlich sind, um die Lohnlücke von Beschäftigten unterhalb des Richtwerts für existenzsichernde Löhne (Living Wage Benchmark) zu schließen.

Der Referenzpreis für existenzsichernde Löhne (LWRP) hingegen ist eine freiwillige Zahlung, die Handelspartner leisten können, um die Lohnlücke in ihrer Lieferkette zu schließen.

Wie unterscheidet sich der Referenzpreis für existenzsichernde Löhne (LWRP) vom Fairtrade-Basislohn? 

Der LWRP basiert auf dem vollen Brutto-Referenzwert für existenzsichernde Löhne (Living Wage benchmark), während sich der Fairtrade-Basislohn lediglich an 70 % dieses Bruttowerts orientiert.

Warum ist der Referenzpreis für existenzsichernde Löhne nicht verpflichtend?

Aufgrund der großen Unterschiede zwischen den Herkunftsländern würde eine verpflichtende Einführung des LWRP in manchen Ländern oder auf bestimmten Plantagen zu einem Verlust von Fairtrade-Absatzmöglichkeiten führen – und somit die Situation der Produzent*innen verschlechtern.
Daher wird der LWRP zunächst freiwillig eingeführt, um die Auswirkungen zu beobachten, bevor über tiefgreifende Veränderungen entschieden wird.

Wie erfolgt die Auszahlung in der Praxis?

Die einfachste Methode besteht darin, den Betrag des Fairtrade-Differentialbetrags zu existenzsicherndem Lohn (FLWD) den regulären Fairtrade-Prämienzahlungen hinzuzufügen, wobei er separat ausgewiesen wird. So kann das Prämienkomitee den Betrag korrekt verbuchen. Die Lieferkette zwischen Einzelhändler und Prämien-/FLWD-Zahler muss sicherstellen, dass das Prämienkomitee über die Identität des Einzelhändlers informiert ist. Andernfalls kann FLOCERT keine Rückmeldung zur Verifizierung an den Einzelhändler geben. Das Prämienkomitee führt eine separate Buchhaltung über alle freiwilligen Zahlungen und dokumentiert – auf Grundlage von Informationen des Arbeitgebers – Löhne und Lohnlücken aller Arbeiter*innen, die unterhalb des existenzsichernden Lohns verdienen. Zunächst schüttet das Prämienkomitee gemäß den Fairtrade-Standards Bargeldzahlungen aus der Prämie aus (aktuell bis zu 30 %). Danach (oder kombiniert damit) wird der gesamte freiwillige Zahlungsbetrag gerecht an alle Arbeiter*innen mit Lohnlücke verteilt, bis die jeweilige Lücke geschlossen ist. Da freiwillige Zahlungen an Prämienkomitees nicht als Lohn, sondern als Bonus gelten, werden daraus keine Abzüge vorgenommen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel im Rahmen der bestehenden Auszahlungstermine für Bargeldprämien. Das Prämienkomitee führt Aufzeichnungen für Verifizierungszwecke und stellt diese dem Arbeitgeber zur Verfügung, der die Verteilung an FLOCERT zur Prüfung meldet.

Ist der LWRP-Betrag derselbe, unabhängig davon, ob er an den Arbeitgeber oder das Prämienkomitee gezahlt wird?

Ja. Die berechneten Unterschiede sind geringfügig und wurden in der endgültigen Kalkulation nicht berücksichtigt. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Empfängern liegt in der rechtlichen Wirkung:
Während das Prämienkomitee nur Boni auszahlen darf, die keinen Anspruchscharakter für Arbeiter*innen haben, führt eine Auszahlung durch den Arbeitgeber zu einer rechtlichen Verpflichtung, diese Zahlungen dauerhaft als Lohn fortzusetzen.